Friedhöfe


St. Goarshausen hat zwei Friedhöfe. Einen in St. Goarshausen in der Nastätter Straße und einen im Stadtteil Wellmich.


Neue Friedhofssatzung in St. Goarshausen

 

Die Veröffentlichung der ab sofort gültigen Friedhofssatzung für die Friedhöfe in St. Goarshausen und Wellmich wurde in der Wochenzeitung Nr. 3 veröffentlicht.

 

Änderungen der neuen Satzung sind hier im Nachfolgenden aufgeführt:

 

2. Ordnungsvorschriften

 

§ 4 (1) Ab sofort wird an jedem Friedhof in einem Aushängekasten die Friedhofsatzung bekannt gegeben.

 

4. Grabstätten                                                                                                                               

 

§ 15,  f)  Urnenrasengrabstätten für bis 2 Aschen.                                

 

(5) Das Urnenrasengrab ist mit einer Steingedenkplatte in den Maßen 0,5 x 0,5 m und mindestens 0,04 m Stärke ebenerdig in den Boden einzulassen.

 

 

 

In der Satzung für Erhebung von Friedhofsgebühren wurde folgender Punkt hinzugefügt:

 

VI Gebühren für Grabräumung

 

Bei einigen Gräbern ist nach Ablauf der Ruhezeit kein Nachkomme/Nutzungsberechtigter mehr feststellbar und die Grababräumung fällt dem Friedhofsträger zur Last. Hier wurde eine Abräumgebühr eingeführt die auf einem Sonderkonto hinterlegt wird. Wird die Grabräumung nach Ablauf der Ruhezeit in Eigenleistung erbracht, wird die im Voraus gezahlte Gebühr an den Abräumer erstattet.

 

 

 

Manfred Baumert, Stadtbürgermeister

St. Goarshauen im Februar 2018